Redner - Vertrag

Aktueller Rednervertrag aus 2025

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Redner verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung folgende Leistungen zu erbringen:

  • [Art der Rede / Veranstaltung, z. B. Trauerrede, Hochzeit, Keynote, Impulsvortrag]
  • [Datum, Uhrzeit, Ort der Veranstaltung]

§ 2 Honorar

  1. Das vereinbarte Honorar beträgt [Betrag in Euro].
  2. Das Honorar versteht sich als Endbetrag gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer ausgewiesen).
  3. Der Betrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 3 Zusatzleistungen

  1. Zusätzliche Leistungen (z. B. Nutzung der PA-Anlage, Fahrtkosten, besondere Vorbereitung) werden gesondert vergütet.
  2. Fahrtkosten werden mit 0,35 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
  3. Die Nutzung der PA-Anlage wird mit [Betrag, z. B. 50 € pauschal] berechnet.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Redner rechtzeitig Zutritt zur Veranstaltungsstätte erhält.
  2. Der Auftraggeber informiert den Redner rechtzeitig über Ablauf, besondere Wünsche oder organisatorische Vorgaben.

§ 5 Rücktritt / Stornierung

  1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber gilt:
    • bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
    • bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
    • ab 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars
       
  2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Redner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit des Redners, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits gezahlte Honorare werden zurückerstattet.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Redner erstellten Reden, Manuskripte, Vortragsinhalte sowie deren Darbietung sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und § 2 Abs. 2 UrhG).
  2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das einfache Nutzungsrecht, die Rede im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung zu nutzen (§ 31 Abs. 2 UrhG).
  3. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, Aufzeichnung oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Redners gestattet.
  4. Bei unerlaubter Nutzung oder Veröffentlichung behält sich der Redner vor, Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend zu machen.

§ 8 Haftung

  1. Der Redner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Redner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Redners, soweit gesetzlich zulässig.


 


 



 

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