Redner - Vertrag
Aktueller Rednervertrag aus 2025
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Redner verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung folgende Leistungen zu erbringen:
- [Art der Rede / Veranstaltung, z. B. Trauerrede, Hochzeit, Keynote, Impulsvortrag]
- [Datum, Uhrzeit, Ort der Veranstaltung]
§ 2 Honorar
- Das vereinbarte Honorar beträgt [Betrag in Euro].
- Das Honorar versteht sich als Endbetrag gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer ausgewiesen).
- Der Betrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 3 Zusatzleistungen
- Zusätzliche Leistungen (z. B. Nutzung der PA-Anlage, Fahrtkosten, besondere Vorbereitung) werden gesondert vergütet.
- Fahrtkosten werden mit 0,35 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
- Die Nutzung der PA-Anlage wird mit [Betrag, z. B. 50 € pauschal] berechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Redner rechtzeitig Zutritt zur Veranstaltungsstätte erhält.
- Der Auftraggeber informiert den Redner rechtzeitig über Ablauf, besondere Wünsche oder organisatorische Vorgaben.
§ 5 Rücktritt / Stornierung
- Bei Stornierung durch den Auftraggeber gilt:
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
- bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Redner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit des Redners, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits gezahlte Honorare werden zurückerstattet.
§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Alle vom Redner erstellten Reden, Manuskripte, Vortragsinhalte sowie deren Darbietung sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und § 2 Abs. 2 UrhG).
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich das einfache Nutzungsrecht, die Rede im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung zu nutzen (§ 31 Abs. 2 UrhG).
- Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, Aufzeichnung oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Redners gestattet.
- Bei unerlaubter Nutzung oder Veröffentlichung behält sich der Redner vor, Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend zu machen.
§ 8 Haftung
- Der Redner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Redner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
- Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Redners, soweit gesetzlich zulässig.
